Umsetzen

Finanzkontrolle

Erklärungen zur Finanzkontrolle in Deutschland und wichtige Dokumente zum Download

Eine Frau sitzt vor ihrem Computer und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Das Prüfsystem

Im Interreg CENTRAL EUROPE Programm richtet jeder Mitgliedstaat ein eigenes Prüfsystem ein, um Ausgaben ordnungsgemäß zu prüfen.

In Deutschland wählen und beauftragen Sie als Projektpartner selbstständig eine geeignete Prüfinstanz. Der sogenannte National Controller kann eine interne oder externe Kontrollinstanz sein (die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie im Infoblatt zur Finanzkontrolle). Die Stabsstelle EU-Finanzkontrolle (EFK) bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Baden-Württemberg ist für die Zertifizierung der Nationalen Controller zuständig, koordiniert diese und bietet Schulungen an. Wann das nächste Seminar stattfindet erfahren Sie rechtzeitig in der Rubrik „Aktuelles”. Die Seminare werden ein- bis zweimal jährlich, als eintägiges oder zweimal halbtätiges Webinar, durchgeführt. Die Bereitschaft zur Teilnahme an einem der Seminare ist eine Voraussetzung für die Zertifizierung als National Controller. Die Unterlagen des vergangen Seminars können Sie auf dieser Seite unter „Downloads“ abrufen.

Kontakt

Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg

Stabsstelle EU-Finanzkontrolle, Prüfbehörde für den EU-Strukturförderbereich, Postfach 10 02 65, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe

Michaela Götzelmann
interreg-ce@ofd.bwl.de
+49 (0)7433 967 65 84

Efthymia Berou
interreg-ce@ofd.bwl.de
+49 (0)7116 673 41 84

Downloads

In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Thema Finanzkontrolle.

Fragen und Antworten

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Finanzkontrolle im Interreg CENTRAL EUROPE.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Finanzkontrolle im Programm Interreg CENTRAL EUROPE finden deutsche Projektpartner und ihre Nationalen Controller im Informationsblatt für Nationale Controller und Begünstigte.

Damit ein Projekt EU-Fördergelder erhält, müssen die Ausgaben geprüft und bestätigt werden. Diese Prüfung übernimmt ein Nationaler Controller (NC), der von der Stabsstelle EU-Finanzkontrolle (EFK) zertifiziert ist. Den NC wählt und beauftragt jeder Projektpartner selbst.

Wenn ein externer NC beauftragt werden soll, ist dafür ein Vergabeverfahren erforderlich. Details dazu stehen im Programme Manual – Kapitel I.4.4.1. Da ein Vergabeverfahren Zeit in Anspruch nimmt, wird empfohlen, sofort nach Projektstart mit der Suche zu beginnen. Der Zertifizierungsprozess durch die EFK dauert in der Regel nur wenige Arbeitstage.

Nein. Es gibt keine Auswahlliste mit Vorschlägen für externe Nationale Controller (NC). Die Auftragsvergabe muss dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs entsprechen. Die Stabsstelle EU-Finanzkontrolle darf diesen Wettbewerb nicht durch vorgefertigte Listen beeinflussen. Die Marktrecherche führt jeder Projektpartner eigenständig durch.

Ja. Für den Antrag auf Zertifizierung eines National Controllers (NC) muss das Formular Controller Confirmation Form (CCF) verwendet werden. Sie finden das CCF bei den Downloads.

Wichtige Hinweise:

  • Verwenden Sie immer die aktuellste Version des CCF.
  • Das CCF ist vollständig elektronisch auszufüllen – nicht handschriftlich.
  • Das Formular muss sowohl vom National Controller als auch vom Projektpartner unterschrieben werden. 
  • Die Unterschrift kann handschriftlich oder mit digitaler Signatur erfolgen.

Das vollständig ausgefüllte und von beiden Parteien – dem National Controller (NC) und dem Projektpartner – unterschriebene aktuelle Antragsformular CCF ist ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

So geht’s:

  1. Formular elektronisch ausfüllen und unterschreiben (handschriftlich oder digital).
  2. Das unterschriebene Formular scannen.
  3. Per E-Mail an interreg-ce@ofd.bwl.de

 

Wichtige Hinweise:

  • Das Original muss nicht eingereicht werden.
  • Keine Übersendung per Post, da sonst eine zeitnahe Bearbeitung nicht möglich ist.

Ja. Das ist möglich.

Wichtige Hinweise:

  • Für jede Kombination aus National Controller, Projekt und Projektpartner muss ein eigenes CCF (Controller Confirmation Form) ausgefüllt werden.
  • Jedes CCF muss unterschrieben sein.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene CCF ist per E-Mail an die Stabsstelle EU-Finanzkontrolle zu senden.

Ja. Das ist möglich.

Wichtige Hinweise:

  • Für jeden Nationalen Controller (NC) im Projekt und für den jeweiligen Projektpartner muss ein eigenes Controller Confirmation Form (CCF) ausgefüllt werden.
  • Jedes CCF muss unterschrieben werden.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene CCF ist per E-Mail an die Stabsstelle EU-Finanzkontrolle zu senden.

Ja. Eine Zertifizierung ist auch ohne vorherige Seminarteilnahme möglich.

Wichtige Hinweise:

  • Die Seminarteilnahme ist verpflichtend und muss zeitnah nachgeholt werden.
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme an mindestens einem Seminar muss im Antragsformular Controller Confirmation Form unter Ziffer 7.2 bestätigt werden.

Ja. Die Kosten für einen externen Nationalen Controller (NC) können grundsätzlich gefördert werden.

Voraussetzungen:

  • Die Kosten werden unter Kostenkategorie 4 (externe Expertise und Dienstleistungen) abgerechnet.
  • Sie sind im Projektantrag aufgeführt.
  • Sie wurden im Projektantrag genehmigt.

 

Wichtiger Hinweis:

  • Wenn sich der Projektpartner für die Restkostenpauschale (40 % Flat Rate) entschieden hat, sind die Aufwendungen für einen externen NC bereits durch die Pauschale abgedeckt.
  • In diesem Fall können keine zusätzlichen Fördermittel für den externen NC beantragt werden.

Die Kosten für einen Nationalen Controller (NC) können grundsätzlich gefördert werden, wenn sie:

  • im Budget des Projektantrags enthalten sind und
  • im Antrag genehmigt wurden.

Kostenkategorien:

  • Interner NC → Kostenkategorie 1 (Personalkosten)
  • Externer NC → Kostenkategorie 4 (Externe Expertise und Dienstleistungen)

Planungshinweis:

Bitte planen Sie für den NC ein entsprechendes Budget in Kostenkategorie 1 oder Kostenkategorie 4 ein.
Ein allgemeiner Richtwert zur Höhe der Ausgaben kann nicht genannt werden.
Die tatsächlichen Kosten hängen ab von:

  • der Personalkostenstruktur des Partners (bei internen NCs) oder
  • der Marktrecherche (bei externen NCs).

Wichtige Hinweise:

Restkostenpauschale (40 % Flat Rate):
Wenn sich der Partner hierfür entschieden hat, sind Aufwendungen für einen externen NC bereits in der Pauschale enthalten. → Keine zusätzliche Förderung möglich.

Personalkostenpauschale (20 % Flat Rate):
Wenn sich der Partner hierfür entschieden hat, sind Aufwendungen für einen internen NC bereits in der Pauschale enthalten. → Keine zusätzliche Förderung möglich.