Ein National Controller (früher First-Level-Controller) ist eine Person oder Einrichtung, die überprüft, ob Ausgaben eines genehmigten Projekts korrekt sind. Das kann zum Beispiel sein: eine Wirtschaftsprüferin oder ein Wirtschaftsprüfer, die Innenrevision einer Organisation, ein Rechnungsprüfungsamt.

Der National Controller prüft, ob das Projekt die EU-Fördergelder entsprechend den EU-Vorschriften, den Programmbestimmungen und den nationalen Regeln ausgegeben hat. Wenn die Ausgaben korrekt sind, bestätigt oder zertifiziert der National Controller diese. Die Bestätigung der Ausgaben ist Voraussetzung, um EU-Fördermittel zu erhalten. Ohne diese Bestätigung gibt es kein EU-Fördergeld.

Wenn Sie in Deutschland an einem Interreg-Projekt teilnehmen, müssen Sie selbst einen National Controller beauftragen. Beachten Sie bitte die Voraussetzungen und erforderlichen Schritte für die Beauftragung, die in der Information für National Controller und Begünstigte vermerkt sind.