Organisation des CENTRAL EUROPE Programms

Die Verantwortung der Umsetzung des Interreg CENTRAL EUROPE Programms liegt in den Händen der beteiligten Mitgliedsstaaten (Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische-Republik und Ungarn).

Diese haben sich auf eine gemeinsame Organisationsstruktur verständig:

So wird das Tagesgeschäft des Interreg CENTRAL EUROPE Programms zentral durch die Verwaltungsbehörde (Managing Authority) gesteuert, welche vom Gemeinsamen Programmsekretariat unterstützt wird.

Beide Stellen sind im CENTRAL EUROPE Programm bei der Stadt Wien angesiedelt. Weitere Unterstützung erhalten diese Stellen vom Netzwerk der nationalen Kontaktstellen (Contact Points).

In Deutschland gibt es zudem den Deutschen Ausschuss (National Committee), welcher die deutschen Positionen im transnationalen Begleitausschuss (Monitoring Committee) vorbereitet und somit auch mitverantwortlich für die Gesamtsteuerung des Programms ist.

Auf Programmebene ist zudem die Prüfbehörde (Audit Authority) von Relevanz.


Transnationale Ebene

Managing Authority (MA)

Die Managing Authority (Verwaltungsbehörde) arbeitet im Auftrag der Programmstaaten und ist für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung des Programms gegenüber der EU und den Partnerstaaten verantwortlich.

Dies beinhaltet den Abschluss sämtlicher Verträge über die Projektförderung durch EU-Mittel, den Aufbau eines Monitoring-Systems und die Finanzkontrolle.

Die Verwaltungsbehörde ist somit zentraler Ansprechpartner für die EU und die beteiligten Partnerstaaten sowie Vertragspartner für die Projektträger.

Die Verwaltungsbehörde ist bei der Stadt Wien in der Abteilung für Europaangelegenheiten angesiedelt und wird vertreten Frau Breznik, Herrn Hutter und Frau Wukovits.

Link zu den Kontaktdaten der MA.


Monitoring Committee (MC)

Das Monitoring Committee (Begleitausschuss) ist das Entscheidungsorgan des CENTRAL EUROPE Programms.

Es vergewissert sich, dass das Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ihm obliegt u.a. die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde, die Festlegung der Termine zur Projekteinreichung, die Genehmigung der Projektauswahlkriterien und der Projekte sowie deren Änderungsanträge und die Koordination mit anderen Interreg Programmen und generell Politiken der EU.

Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern (von nationaler und regionaler Ebene) der neun Mitgliedsstaaten des CENTRAL EUROPE Programmraums zusammen.

Ein Vertreter der Europäischen Kommission kann als Beobachter den Sitzungen des Begleitausschusses beiwohnen.

Die deutschen Interessen im Begleitausschuss werden durch die Vertreter des Deutschen Ausschusses wahrgenommen. In der laufenden Programmperiode sind dies der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Bongartz (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und  Landwirtschaft), Frau Wagner (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und Frau Ahlke (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im BBR.

Die Abstimmung der deutschen Interessen erfolgt im Rahmen des Deutschen Ausschusses.

Joint Secretariat (JS)

Das Gemeinsame Sekretariat unterstützt die Verwaltungsbehörde in den administrativen Aufgaben (Projekt-Monitoring, Berichtswesen, Förderabwicklung, Beratung, etc.).

Es ist den Projektträgern bei der Projekteinreichung, der Projektdokumentation, den Kriterien für die Finanzierbarkeit und bei der Partnersuche behilflich. Weiterhin steuert das JTS die Kommuniktionsarbeit des CENTRAL EUROPE Programms.

Die Durchführung der Aufgaben des Gemeinsamen Sekretariats erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde und den National Contact Points.

Das Sekretariat bewertet, neben Externen Experten, die eingereichten Projekte und unterbreitet dem Programm-Begleitausschuss Vorschläge für die Projektauswahl.

Link zu den Kontaktdaten des JS


Audit Authority (AA)

Die Prüfbehörde für das CENTRAL EUROPE Programm ist im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus der Republik Österreich angesiedelt.

Die Prüfbehörde hat insbesondere die Aufgabe sicherzustellen, dass Projekte anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden.

Zusätzlich muss die Behörde gewährleisten, dass das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das Programm geprüft wird.

Eine Gruppe von Auditoren, Verantwortliche aus jedem CENRAL EUROPE Mitgliedsstaat, unterstützen die Prüfbehörde in ihren Aufgaben.

Die Thüringer Aufbaubank hat die deutsche Vertretung in der Gruppe der Auditoren übernommen.

Link zu den Kontaktdaten der Audit Authority.


Nationale Ebene

National Contact Points (NCPs)

In jedem Mitgliedsstaat befindet sich mindestens ein Contact Point des CENTRAL EUROPE Programms.

Die Contact Points sind für Projektpartner und Programminteressierte die erste Anlaufstelle in den Mitgliedsstaaten.

Zu ihren Kernaufgaben zählen die Beratung von Projektantragsstellern vor der Einreichung und von Projektpartnern während der Projektumsetzung, die Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Beurteilung und Abstimmung der Projekte mit nationalen Interessen und Politiken sowie die Unterstützung der nationalen Ausschüsse (Deutscher Ausschuss).

Der CENTRAL EUROPE Contact Point in Deutschland befindet sich am Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden.


Nationale Controller*innen

Jeder Begünstigte (Projektpartner), der an einem aus Strukturfondsmitteln geförderten Vorhaben/Projekt beteiligt ist, wird auf nationaler Ebene durch eine so genannte Kontrollinstanz (= nationale*r Controller*in) geprüft.

Von zentraler Relevanz bei der Prüfung sind u.a. die tatsächliche Erbringung der kofinanzierten Güter und/oder Leistungen, der Nachweis der für die Kofinanzierung geltend gemachten Ausgaben und deren Übereinstimmung mit der inhaltlichen Projektumsetzung und insbesondere den Programmvorschriften und einschlägigen nationalen sowie EU-Vorschriften.

Das System der nationalen Kontrolle ist in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich geregelt. In Deutschland wurde ein dezentrales System installiert. Das bedeutet, dass es den einzelnen Projektpartnern obliegt, eine geeignete Kontrollinstanz aus dem öffentlichen oder privaten Sektor auszuwählen und zu beauftragen. Die Zertifizierung der Kontrollinstanzen erfolgt durch die Koordinierende Stelle für nationale Controller*innen.

Deutscher Ausschuss des Interreg CENTRAL EUROPE Programm (DA)

Der Deutsche Ausschuss CENTRAL EUROPE ist ein nationales Programmgremium, in dem sowohl alle am Programm beteiligten Bundesländer wie auch der Bund mit ihren jeweils zuständigen Ressorts vertreten sind.

Das Gremium beschäftigt sich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des CENTRAL EUROPE Programms ergeben, soweit die Bundesrepublik Deutschland und die beteiligten Bundesländer betroffen und somit nationale Belange berührt sind.

Der Deutsche Ausschuss berät beispielsweise über alle dem Gemeinsamen Programmsekretariat vorgelegten Projektanträge, speziell über die mit deutscher Beteiligung sowie über sonstige Projekte, durch die deutsche Interessen tangiert werden.

Er bereitet insbesondere Empfehlungen zum Abstimmungsverhalten der deutschen Vertreter im transnationalen Entscheidungsgremium, dem Begleitausschuss (Monitoring Committee) vor.

Dem Deutschen Ausschuss gehören ferner beratend Vertreter aus dem Bereich der regionalen und kommunalen Ebene sowie Sozial- und Wirtschaftspartner an, wie z.B. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städte und Gemeindebund (DStGB).

Der Vorsitz im Deutschen Ausschuss wird von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ausgeübt.

Eine Übersicht der Mitglieder des Deutschen Ausschuss finden Sie auf unserer Internetseite unter Kontakte Deutsche Programmvertretungen.