Die nächste Stichtage für die Einreichung von Anträgen für das Bundesprogramm sind:
Mittwoch, 5. Januar 2022 und Montag, 31. Januar 2022
Der aktuelle Aufruf gilt sowohl für Anträge zur Finanzierung von Vorhaben zur Entwicklung transnationaler Interreg-Projektanträge (Vorlaufvorhaben), als auch für Anträge zur anteiligen Unterstützung der Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierungsvorhaben) für die neue Programmperiode 2021 - 2027. Vorlauf- sowie Kofinanzierungsvorhaben richten sich an deutsche Organisationen, die beabsichtigen, in der Funktion des Lead Partners ein transnationales Interreg-Projekt zu entwickelten und einzureichen.
Detaillierte Informationen zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit können den "Hinweisen für Antragsteller" entnommen werden, die ebenso wie die Antragsformulare unter www.interreg.de (Bundesförderung, Förderung beantragen) zu finden sind.